Verleihpreise 2023
Verleihpreise E-BIKES | |||
1 Tag ab 4 Stunden |
1/2 Tag 4 Stunden |
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E-Bike Fully mit Wagrain-Kleinarl Card/Sportwelt Card | € 59,- | € 49,- | |
E-Bike Fully ohne Card | € 69,- | € 59,- | |
E-Bike Hardtail mit Wagrain-Kleinarl Card/Sportwelt Card | € 49,- | € 39,- | |
E-Bike Hardtail ohne Card | € 59,- | € 49,- | |
E-Bike Kinder 20", 24" oder 26" mit Wagrain-Kleinarl Card/Sportwelt Card | € 39,- | € 34,- | |
E-Bike Kinder 20", 24" oder 26" ohne Card | € 49,- | € 44,- | |
MOUNTAINBIKE | € 35,- | € 26,- | |
MOUNTAINBIKE KINDER | € 25,- | € 19,- | |
Doppelanhänger für Kinder mit Wagrain-Kleinarl Card/Sportwelt Card | € 25,- | € 20,- | |
Doppelanhänger für Kinder ohne Card | € 35,- | € 30,- | |
Anhänger für Hunde (HUNDEBUGGY) mit Wagrain-Kleinarl Card/Sportwelt Card | € 25,- | € 20,- | |
Anhänger für Hunde (HUNDEBUGGY) ohne Card | € 35,- | € 30,- | |
Versicherung der Bikes (Selbstbehalt € 50,00) | € 5,- | € 5,- | |
Helm | € 3,- | € 2,- | |
Lieferservice zur Unterkunft | |||
Wagrain-Kleinarl | Sportwelt | ||
Call your E-Bike Hotline +43 664 88 46 82 98 Innerhalb der Salzburger Sportwelt werden die Räder auf Wunsch zugestellt sowie abgeholt. Der Lieferpreis ist einmalig pro Verleih zu entrichten. |
€ 45,- | € 60,- |
AGB BIKE-WELT E-Bike
Verleih
Der Verleih der E-Bikes ist nur mit gültigem Lichtbildausweis möglich. Ist der/die MieterIn unter 18 Jahre muss eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten durch eine Unterschrift im Geschäft geleistet werden.
Leihdauer:
Die Leihdauer beträgt 4 Stunden halbtags, 8 Stunden ganztags. Bei mehrtägigem Verleih muss das E-Bike über Nacht in den Shop gebracht werden, wenn nicht anders mit dem Shoppersonal vereinbart.
Schäden:
BIKE-WELT haftet für keine Schäden, die während des Mietzeitraumes passieren. Der/die MieterIn hat die Möglichkeit eine Versicherung von € 5,- mit max. € 50,- Selbstbehalt bei Schaden abzuschließen. Diebstahl oder mutwillige Zerstörung sind nicht Teil der Versicherung. Eine Versicherung kann nicht im Nachhinein abgeschlossen werden. Die Leihbikes werden regelmäßig gewartet, für jedes E-Bike gibt es einen Servicenachweis. Der/die MieterIn hat die Pflicht Schäden oder Funktionsstörungen am Bike sofort im Geschäft zu melden. Der/die MieterIn darf einen Schaden nicht selbst reparieren.
Diebstahl oder mutwillige Beschädigung:
Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung muss das fehlende bzw. beschädigte Teil im vollen Umfang erstattet werden. Der/die MieterIn ist während der Leihzeit verpflichtet das Bike nicht unbeobachtet zu lassen. Wird das E-Bike gestohlen, kommt es zur Anzeige und der/die MieterIn muss das Rad in vollem Umfang ersetzen.
Rückgabe:
Das E-Bike muss direkt an eine/n MitarbeiterIn des Lieferservice oder der Verleihstation zurück gegeben werden. Gemeinsam wird das Rad wie bei der Ausgabe durchgesehen.